Wohnungseigentumhaus

Wir verwalten das Gebäude für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, dabei übernehmen wir alle notwendigen Leistungen für die Verwaltung und den Erhalt des Gebäudes.

Im Folgenden eine Auswahl der von uns angebotenen Leistungen.

  • Alle Ein- und Auszahlungen werden über ein auf die Wohnungseigentümergemeinschaft lautendes gesondertes Konto geführt.
  • Die Beiträge gemäß § 31 WEG (Rücklage) werden aufgrund der jährlich zu legenden Vorausschau oder im Rahmen der Hausversammlung festgelegt. Zinserträge, Skonti und Rabatte werden den Wohnungseigentümern gutgeschrieben. Wir sorgen für eine möglichst gute Verzinsung der Rücklage, die aus den laufenden Reparaturfondsbeiträgen gebildet wird.
  • In Verzug geratene Wohnungseigentümer werden gemahnt, die offenen Forderungen sind zur Wahrung der Interessen der übrigen Wohnungseigentümer und entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
  • Bis spätestens 30. Juni jeden Jahres wird über das vorausgegangene Kalenderjahr jedem Eigentümer eine ordentliche Abrechnung gelegt. Die Eigentümer können gerne Einsicht in die Belege nehmen.
  • Für größere Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten werden mehrere Kostenvoranschläge eingeholt. Für Gebrechen, die ein sofortiges Handeln des Verwalters nötig machen, um weitere Schäden zu verhindern, sind keine Kostenvoranschläge nötig.
  • Die Hausverwaltung verpflichtet sich, zumindest alle 2 Jahre eine Hausversammlung abzuhalten. Regelmäßige Begehungen der Liegenschaft werden durchgeführt. Auf Wunsch und bei Bedarf wird auch jährlich eine Hausversammlung einberufen.

Sehr gerne sind wir für nähere Informationen für Sie erreichbar. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!